Scheidung in Frankreich – Deutschsprachiger Rechtsanwalt – Zweite Säule.

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Scheidung in Frankreich – Schicksal der zweiten Säule des Schweizer Vorsorgesystems.

Aus der Sicht eines Deutschsprachiger Rechtsanwalt in Frankreich, der in Mulhouse an der Schweizer Grenze praktiziert.

-Behandlung der schweizerischen zweiten Säule durch den französischen Richter vor dem Gesetz vom 1.Januar 2017:

Der französische Richter berücksichtigte diese zweite Säule, um die Höhe der Ausgleichszahlung zu bestimmen. Bei Ehegatten mit Gütergemeinschaft wurde die zweite Säule als Eigengut jedes Ehegatten betrachtet (siehe z.B: Cour de Cassation, première chambre civile, 3 mars 2010, pourvoi 08-15.832).

Das Gesetz vom 1. Januar 2017 (Artikel 63 IPRG):

„Die für Klagen auf Scheidung oder Trennung zuständigen schweizerischen Gerichte sind auch für die Regelung der Nebenfolgen zuständig. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Minderjährigenschutz (Art. 85) bleiben vorbehalten. Für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge sind sie ausschliesslich zuständig. Die Nebenfolgen der Scheidung oder Trennung unterstehen schweizerischem Recht. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Namen (Art. 37–40), die Unterhaltspflicht der Ehegatten (Art. 49), das eheliche Güterrecht (Art. 52–57), die Wirkungen des Kindesverhältnisses (Art. 82 und 83) und den Minderjährigenschutz (Art. 85) sind vorbehalten“.

So legt dieser Artikel eine ausschließliche Zuständigkeit der Schweizer Gerichte für Schweizer Vermögenswerte fest, wobei ausländische Entscheidungen, die über die Aufteilung der zweiten Säule entschieden haben, grundsätzlich nicht anerkannt werden.

-Behandlung der schweizerischen zweiten Säule durch den französischen Richter nach dem Gesetz vom 1.Januar 2017:

Der französische Richter muss also nicht mehr über die Zuweisung von beruflichen Vorsorgegeldern entscheiden, die das Ehepaar oder einer der Ehegatten in der Schweiz erworben hat. Und in der Praxis überprüft der Schweizer Richter tatsächlich die französischen Urteile, die über das Schicksal der zweiten Säule entschieden hätten (siehe z.B. Cour de Cassation, première chambre civile, 13 juillet 2022, pourvoi 21-12.460).

Beachten Sie, dass in Frankreich für alle Arten von Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht. Als Deutschsprachiger Rechtsanwalt in Frankreich stehe ihnen gerne zur Verfügung.